Augenärztliches Fahrtauglichkeits-
gutachten

Seit dem 1. Januar 2000 wurden die Führerscheinklassen EU-weit angeglichen und dabei auch die Befristung bestehender und neuerworbener LKW-Führerscheine gemeinsam geregelt: LKW-Fahrer ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen den Führerschein ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre bei der Führerscheinstelle verlängern lassen. Neben einer Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt ist dafür ein Fahrtauglichkeitsgutachten vom Augenarzt erforderlich. Fahrtauglichkeitsgutachten sind in manchen Fällen auch bei Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen gefragt. Beide Gutachten erstellen wir für Sie.

Vorgeschriebene Untersuchungen

Das augenärztliche Fahrtauglichkeitsgutachten umfasst folgende Untersuchungen: die Überprüfung des Gesichtsfeldes, des Farbempfindens, des Dämmerungssehens, des räumlichen Sehens und der zentralen Sehschärfe. Zudem werden die Augen auf organische Veränderungen und Schielstellungen untersucht.